Kindeswohl im Sport

Die Aufgabe des Sportvereins

Auch wenn Kinder und Jugendliche in Sportvereinen nur stundenweise betreut werden, können Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt sichtbar werden.

Sportvereine dürfen hier nicht wegschauen, sondern sollen eine „Kultur des Hinsehens“ leben. Das bedeutet, dass der Kinderschutz im Verein verankert ist und es ein gemeinsames Verständnis davon gibt, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird.

Maßnahmen

Unser Verein ist sich seiner über die sportspezifische Förderung hinausgehenden Verantwortung gegenüber den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und nimmt dies entsprechend ernst. Der Verein muss in der Lage sein, Probleme wahrzunehmen und den Mut haben, diese anzusprechen. Der Gesamtvorstand hat sich deshalb mit diesem Thema befasst und Maßnahmen beschlossen, die zur Bewusstseinsbildung und zu einem Klima des Hinschauens im unserem Verein beitragen:

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Sportjugend Hessen hat der TVW einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl formuliert und erwartet von seinen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, seinen Betreuerinnen und Betreuern, dass sie dieser Verhaltenskodex die Grundlage ihrer Arbeit im Verein bildet.

Die Aufgaben der Kindeswohlbeauftragten

Die Kindeswohlbeauftragten fungieren als Gesprächspartner, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche, Trainer oder Vorstandsmitglieder den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Sie agieren sachlich und vertraulich und als sensibler Gesprächspartner. Weiterhin entscheiden sie, ob Hilfe von außen erforderlich ist (telefonischer Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend und des Landessportbunds Hessen oder Kontakt zu einer lokalen Beratungsstelle).

Wir arbeiten bilden das Team „Kindeswohl“.

Eine Kontaktaufnahme ist unter kindeswohl@tv-weisskirchen.de möglich.